Der Berliner „Mietendeckel“ – ein Überblick über Pflichten und Risiken für Vermietende
Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln), der sog. Mietendeckel, wurde am 30.01.2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen und ist am 23.02.2020 in Kraft getreten. Der Mietendeckel ist eine allgemeine Mietpreisbegrenzung für fünf Jahre.