Hilfe vom Anwalt nach Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)
Alkohol am Steuer – oder präzise ausgedrückt: Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) – ist ein weit verbreitetes Delikt. Die Ursachen und Umstände, die im Einzelfall zu einer sog. Trunkenheitsfahrt führen, könnten unterschiedlicher kaum sein. In sehr vielen Fällen werden Autofahrer auf dem Nachhauseweg eines gesellschaftlichen Anlasses wie einer Geburtstagsfeier, Hochzeit oder dem Rückweg vom Konzert der Lieblingsband erwischt.