Unsere
Strafverteidiger

Bernd Römer
Rechtsanwalt

André Rösler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Giorgio Forliano
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht

Festnahme/ Verhaftung/ U-Haft

Das Wichtigste vorab:

  1. Nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu einem Strafverteidiger auf oder beauftragen Sie einen Angehörigen damit.
  2. Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf, ohne zuvor mit einem Verteidiger gesprochen zu haben.

Jede Festnahme ist eine absolute Ausnahmesituation für den Betroffenen. Er erfährt jetzt konkret und am eigenen Leib das „Gewaltmonopol des Staates“. Der Entzug seiner Freiheit geht mit weiteren Eingriffen in seine Grundrechte, etwa strengen Kontaktbeschränkungen, einher.

In vielen Fällen kommt die Festnahme für ihn überraschend. Häufig ist für den Beschuldigten nicht nachvollziehbar, was genau der Vorwurf ist und wie belastbar die Verdachts- und Beweislage ist. Insbesondere für denjenigen, der zuvor noch nie in einer solchen oder einer vergleichbaren Situation war, ist es ein traumatisierendes Ereignis und ein Schock.

Trotz und gerade wegen dieser Ausnahmesituation gilt immer und ohne jede Ausnahme: äußern Sie sich in keinem Fall zum Tatvorwurf! Nehmen Sie unbedingt sofort Kontakt zu einem Strafverteidiger auf oder bitten Sie einen Angehörigen darum, für Sie einen Verteidiger zu beauftragen.

Als erfahrene Anwälte für Strafrecht kennen wir die besondere Belastungssituation und helfen unseren Mandanten, hiermit umzugehen. Wir nehmen in Fällen einer Verhaftung unverzüglich, wenn möglich auch nachts und natürlich am Wochenende, Kontakt zum Festgenommenen auf, beantragen Einsicht in die Strafakte und stellen alle Anträge, die nach Verfahrenslage sinnvoll und geboten sind, um den Haftbefehl anzugreifen. Hierzu gehört insbesondere der Antrag auf eine Haftprüfung, die Einlegung einer Haftbeschwerde beim nächsthöheren Gericht und/oder der Antrag auf Haftverschonung.

Im Falle einer Verhaftung haben Sie immer einen Anspruch darauf, mit einem Verteidiger Ihrer Wahl Kontakt aufzunehmen. Ebenso muss eine von Ihnen benannte Person Ihres Vertrauens, etwa ein Angehöriger oder eine Angehörige, von Ihrer Festnahme unterrichtet werden.

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